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Wiesbaden. Einen allgemeinen „Hundeführerschein“ hat die hessische Landestierschutzbeauftragte Madeleine Martin angeregt. Hundehalter sollten damit verpflichtet werden, mit ihrem Tier eine Begleithundeprüfung bei einem der Verbände abzulegen, sagte Martin. „Dies sollte für alle Rassen vom Foxterrier bis zum Rottweiler gelten.“ In einer solchen Prüfung müssen die Tiere zeigen, dass sie in jeder Situation gehorchen, so die Tierschutzbeauftragte der Landesregierung. Mit dieser Vorschrift lassen sich nach Auffassung der Tierärztin Angriffe von Hunden auf Menschen weit wirksamer verhindern als mit Auflagen wie Maulkorbpflicht für einzelne Hunderassen. Martin nannte es „bizarr“, dass die derzeitige hessische Kampfhundeverordnung etwa die Bordeaux-Dogge als eine der 16 gefährlichen Rassen nenne: „Mit solchen Tieren gab es deutschlandweit noch nie einen Zwischenfall.“ Hunde mit unbeherrschbarem Aggressionstrieb sind nach Darstellung der Tierschutzbeauftragten häufig das Ergebnis unfachgemäßer Aufzucht. In Massenzuchten lernten die Welpen kein soziales Verhalten mehr – ein Problem, das oft Moderassen betreffe: „Beispielsweise werden viele Beißzwischenfälle mit Golden Retrievern gemeldet. Wir brauchen dringend ein Heimzuchtgesetz mit strengen Auflagen für Händler und Züchter.“
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