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Ein Hund ist regelmäßig als bissig anzusehen, wenn er eine Person oder ein Haustier gebissen hat und es sich hierbei nicht nur um eine Reaktion auf einen Angriff oder um ein bewusst herausgefordertes Verhalten handelt. Das Anbellen einer Person, das Zerbeißen einer Sache oder der Zubiss auf Befehl reichen für die Annahme der Bissigkeit allein nicht aus. . Bei der Beurteilung von Beißvorfällen ist der gesamte Geschehensablauf einschließlich der Begleitumstände zu würdigen. Von Gewicht sind dabei insbesondere solche Feststellungen, die für eine gleichartige Reaktion bei anderen Hunden sprechen (Biss als Reaktion auf einen äußeren Reiz u.a.). Ist zweifelhaft, ob ein Hund, der gebissen hat, tatsächlich bissig ist, kann die Einholung eines Gutachtens angeordnet werden; die Kosten trägt der Halter, wenn sich der Hund als gefährlich erweist.
Urteile zum Hundebiß [41 KB]
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