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Artikel 20a GG :
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.“